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Neemöl

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Neemöl ist der Träger des Wirkstoffs Azadirachtin, aus dem Pflanzenschutzmittel gegen saugende und beißende Insekten hergestellt werden.

Stand: 2026-09-23

Dieser Eintrag gibt Normtext wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuständig ist für Fragen der Zulassung das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, für die Anwendung die Pflanzenschutzstelle deines Bundeslandes.

Was gemeint ist

Wirksam sind mehrere Stoffe des Öls, allen voran Azadirachtin A. Sie wirken inaktivierend, fraßhemmend, häutungshemmend und fruchtbarkeitsmindernd auf eine Vielzahl saugender und beißender Schadinsekten.

Für nichtberufliche Anwender sind in Deutschland zwei Mittel von Belang. NeemAzal-T/S trägt die Zulassungsnummer 024436-00, enthält 10,6 Gramm Azadirachtin je Liter und ist bis zum 31. Januar 2028 zugelassen, für nichtberufliche Anwender ist nur ein Teil seiner Anwendungen freigegeben. Neem Duo Schädlingsfrei trägt die Nummer 008911-00, ist bis zum 15. Juni 2027 zugelassen und in allen Anwendungen für nichtberufliche Anwender freigegeben. Neem Duo enthält neben 4,1 Gramm Azadirachtin je Liter auch 4,2 Gramm Pyrethrine. Es ist damit kein reines Neemmittel, und von der Wirkung des einen Mittels lässt sich nicht auf die des anderen schließen.

Bei NeemAzal-T/S gilt die Freigabe für Zierpflanzen im Freiland, im Gewächshaus sowie in Zimmern, Büroräumen und auf Balkonen, und zwar gegen saugende Insekten, beißende Insekten, blattminierende Insekten und Weiße Fliegen. Aus dieser Kultur sind Birne und Zierkoniferen ausdrücklich ausgenommen. Für Nadelgehölze wie Kiefer, Wacholder, Eibe oder Zypresse greift die Zierpflanzenfreigabe dieses Mittels also nicht.

Gegen Spinnmilben ist NeemAzal-T/S für nichtberufliche Anwender nicht freigegeben. Diese Anwendungen wurden im Zulassungsverfahren geprüft und abgelehnt. Neem Duo ist gegen Spinnmilben freigegeben, aber nur für Zierpflanzen im Gewächshaus.

In der Praxis

  • Die Genehmigung des Wirkstoffs Azadirachtin in der Europäischen Union ist bis zum 31. Januar 2027 befristet, wie es danach weitergeht, ist offen.
  • Welches Mittel wogegen zugelassen ist, steht im Verzeichnis des Bundesamtes und ändert sich, der hier wiedergegebene Datenstand ist der 2. September 2026.

Häufige Verwechslung

Neemöl ist kein Mittel, sondern ein Ausgangsstoff. Was du kaufst, ist ein bestimmtes Präparat mit einer Zulassungsnummer, einer Frist und einer Liste erlaubter Anwendungen.

Verwandte Begriffe

Quellen

  • Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2024/1206 der Kommission vom 29. April 2024, Anhang Nummer 11 zu Eintrag 343 Azadirachtin, abgerufen am 2026-09-23
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis, Mittel 024436-00 NeemAzal-T/S, Datenstand 2. September 2026, abgerufen am 2026-09-23
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis, Mittel 008911-00 Neem Duo Schädlingsfrei, Datenstand 2. September 2026, abgerufen am 2026-09-23
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, PSM-Zulassungsbericht NeemAzal-T/S, Antrag 024436-00/00, Bewertungsstand 9. November 2011, Seite 6, abgerufen am 2026-09-23
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